Für den Ein- und Ausstieg zum Tauchen im See sind öfffentlich zugänglich und laut Gemeindeordnung zulässig:
- Rutsch'n
- Sandstrand (Hinweis: damit ist nicht der Badestrand gemeint, der für Taucher gesperrt ist)
Nebenan liegen die ebenfalls betauchbaren Gewässer:
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